Lohnregel für geringfügig Beschäftigte richtig hinterlegen
In diesem Artikel führen wir dich durch die Lohnregeln für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) und zeigen dir, worauf du besonders achten musst.
Klick dich durch das interaktive Erklärvideo, um den Prozess der Lohnregel genau zu verstehen. Des weiteren findest du in diesem Artikel noch weiterführende Informationen zu geringfügig Beschäftigten.
Link zum Video: https://demo.arcade.software/uBiLObjd4eLiJWdXCnxZ
Was ist ein Minijob?
In Deutschland spricht man von einem Minijob oder einer geringfügigen Beschäftigung, wenn das monatliche Einkommen regelmäßig die Grenze von 538 € nicht überschreitet. Als Arbeitgeber zahlst du für Minijobber pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, obwohl sie selbst nicht kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungspflichtig sind. Der aktuell geltende Mindestlohn muss stets beachtet werden.
Anstellungsverhältnis und Lohnarten
Die in Ordio vorgegebenen Anstellungsverhältnisse (in diesem Fall Geringfügig Beschäftigt) werden automatisch mit einer Lohnart verknüpft. Solltest du ein eigenes neues Anstellungsverhältnis hinzufügen wollen, kannst du dies anschließend selbst einer Lohnart zuordnen. Schaue in diesen Artikel für mehr Informationen zu Lohnarten.
Dynamische Urlaubsberechnung
Viele Arbeitgeber stehen vor der Herausforderung, den Urlaubsanspruch von Minijobbern korrekt zu berechnen. Die dynamische Urlaubsberechnung basiert auf den tatsächlich geleisteten Arbeitstagen und passt den Urlaub anteilig an. So erhält jeder Minijobber genau die Urlaubstage, die ihm zustehen. Ob du die dynamische Urlaubsberechnung in Anspruch nimmst, kommt natürlich ganz auf die im Arbeitsvertrag festgelegten Konditionen an.
Beispielrechnung
In einem Unternehmen mit einer 5-Tage-Woche hat ein Vollzeitbeschäftigter 28 Urlaubstage pro Jahr. Aber was ist mit einem Minijobber, der nicht das ganze Jahr und nicht jede Woche konstant arbeitet?
Arbeitsbedingungen:
- Arbeitstage: 5 pro Woche
- Urlaubsanspruch Vollzeit: 28 Tage pro Jahr
- Bedingungen für Minijobber
- Arbeitsbeginn: 15. März
- Arbeitstage: Dienstag & Donnerstag (2 Tage/Woche)
Berechnungsschritte:
- Arbeitszeit des Minijobbers: 15. März bis 31. Dezember: 293 Tage; umgerechnet ≈ 42 Wochen
- Gesamtzahl der Arbeitstage des Minijobbers im Jahr: 42 Wochen x 2 Tage = 84 Tage
- Urlaubsanspruch pro Arbeitstag bei Vollzeitbeschäftigung: 28 Urlaubstage ÷ 260 Arbeitstage (52 Wochen x 5 Tage) = 0,1077 Urlaubstage je Arbeitstag
Berechnung des Urlaubsanspruchs für den Minijobber:
84 Werktage x 0,1077 = 9,05 Urlaubstage
Ergebnis: Der Minijobber hat nach Aufrundung Anspruch auf 10 Urlaubstage pro Jahr.
Weitere Besonderheiten der Lohnregeln für Minijobber:
Beachte, dass Minijobber, genau wie Teilzeit- oder Vollzeitangestellte ein Recht auf bestimmte Zuschläge haben, wie z.B. Sonntags- oder Feiertagszuschläge. Schaue dir diesen Artikel für mehr Infos an!
- Krankheit und Entgeltfortzahlung: Geringfügig Beschäftigte haben in der Regel keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dennoch können Sie überlegen, ob Sie freiwillig eine solche Regelung anbieten möchten.
- Steuerlich bieten Minijobs dir als Arbeitgeber die Möglichkeit, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer pauschal abzuführen.
Hier geht es zu den Lohnregeln für Teilzeit- und Vollzeitangestellte!