Wie hinterlege ich Feiertage richtig in einer Lohnregel?
In diesem Artikel erfährst du, wie du mit der Freistellung an Feiertagen, sowie der Vergütung oder dem Ausgleich von Feiertagen umgehen kannst.
Die verschiedenen Möglichkeiten
- Feiertage sind immer frei
Hat euer Unternehmen generell an Feiertagen geschlossen, kannst du in den Einstellungen (Abwesenheiten) einstellen, dass Feiertage immer frei sind. Die Konsequenz: Mitarbeitern haben an dem Tag automatisch frei und müssen dafür an Feiertagen keinen Urlaubstag nehmen.
- Arbeit an Feiertagen wird ausgeglichen
Wenn du deinen Mitarbeitern die gearbeiteten Stunden an Feiertagen ausgleichen möchtest, gibt es je nach Anstellungsart folgende Möglichkeiten:
1. Hat ein Mitarbeiter in der Lohnregel feste Wochentage mit festen Stunden hinterlegt, kann dort auch eingestellt werden, dass Feiertage automatisch ausgeglichen werden. Er bekommt die Stunden, die er sonst gearbeitet hätte, vergütet.
2. Hat ein Mitarbeiter flexible Arbeitszeiten, kann keine automatische Vergütung stattfinden. Soll die Person eine Vergütung für einen Feiertag erhalten, trage der Person diesen Feiertagsausgleich bitte manuell über Abwesenheiten ein. (Erhalte hier Informationen zu Eintragen von Abwesenheiten.)
3. Möchtest du dem Mitarbeiter einen freien Tag als Ausgleich für Feiertagsarbeit gewähren? Da der Eintrag eines Feiertagsausgleichs, wie alle anderen Stunden, auch ins Überstundenkonto einfließt, können diese Stunden bei Bedarf später auch für einen Freizeitausgleich genommen werden. (Erfahre hier, wie du das angehen kannst.)
☝🏼Beachte:
- Sollte ein Mitarbeiter mit festen Arbeitszeiten und einem automatisch vorgegebenen Feiertagsausgleich dennoch an einem solchen Tag arbeiten, erhält er sowohl den automatischen Ausgleich, als auch die gearbeiteten Stunden. Änderungen daran, können manuell vorgenommen werden.
- Die Einstellung "Feiertage immer frei" schließt nicht aus, in Ausnahmefällen trotzdem Schichten an Feiertagen zu planen.
