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Payroll Plus - Setup Begriffserklärungen

In diesem Artikel erfährst du, was die einzelnen Begriffe im Payroll Plus Setup bedeuten und welche Informationen dort hinterlegt werden müssen.

Begriffserklärungen (Punkt 1 "Angaben"):

  • Zahlung ans Finanzamt (per Überweisung oder Bankeinzug) bezieht sich darauf, wie die einbehaltenen Steuern (Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer) an das Finanzamt überwiesen werden.
  • Die Lohnsteuer erfolgt Monatlich, Vierteljährlich oder Jährlich - Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer-Anmeldung regelmäßig an das Finanzamt übermitteln und die Lohnsteuer bezahlen. Wie oft, hängt davon ab, wie hoch die Lohnsteuer im Vorjahr war.
    • Monatlich - wenn die Lohnsteuer-Summe des Vorjahres über 5.000 € lag.
    • Vierteljährlich - Pflicht, wenn die Lohnsteuer-Summe des Vorjahres 1.080–5.000 € lag.
    • Jährlich - wenn die Lohnsteuer-Summe des Vorjahres unter 1.080 € lag.
  • Zahlung ans Finanzamt per
    • Überweisung - man erhält einen Nachweis, somit wird die Lohnsteuer selbstständig ans Finanzamt überwiesen
    • Bankeinzug - Im System ist hinterlegt, dass die Zahlung vom Finanzamt eingezogen werden soll.

🚨Achtung: Der Bankeinzug wird direkt von Dir beim Finanzamt beantragt bzw. eingerichtet, nicht über Ordio.

  • Krankenkassenbeiträge
    • Überweisung - die Beiträge müssen selbstständig ans Finanzamt überweisen werden 
    • SEPA-Lastschrift - Einzugsstelle/Dienstleister Ordio GmbH wird beauftragt für neu einzuziehende Arbeitgeber/innen bei Krankenkassen ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Sozialversicherungsbeiträge einzureichen (SV-Verfahren zu erhalten oder ein bereits eingereichtes SEPA-Lastschriftmandat zu bearbeiten).

🚨Achtung: Um ein SEPA-Lastschriftmandat zu hinterlegen, fülle dieses Formular vollständig aus und leite es anschließend an payroll@ordio.com weiter.

  • Der Umlagesatz U1 ist der Prozentsatz, den Arbeitgeber an die Krankenkasse zahlen, um sich für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu versichern. Er wird jeweils im Januar festgelegt und gilt dann für das gesamte Jahr. Übliche Sätze sind 80 %, 70 %, 60 % oder 50 % - abhängig von der Krankenkasse. In manchen Unterlagen tauchen hierfür auch Bezeichnungen wie U1_1, U1_2 oder U1_3 auf.
  • Sofortmeldepflicht - Ob Mitarbeiter sofortmeldepflichtig sind, hängt von der Branche ab. In der Gastronomie gilt diese Pflicht zum Beispiel grundsätzlich.
  • Die PIN der Berufsgenossenschaft (BG) bezieht sich auf die Berufsgenossenschaft und wird für Online-Zugänge und digitale Meldeverfahren genutzt (z.B. Unfallmeldungen, UV-Meldeverfahren, Extranet-Portale). Zu finden ist sie in den offiziellen Schreiben der BG, etwa im Registrierungs- oder Zugangsdatenbrief, oder im Online-Portal der BG .
  • Sachkontenrahmen dienen Unternehmen als Vorlagen und Orientierungshilfe für die Erstellung eines Kontenplans
    • SKR 03 (Prozessgliederung) - Gliedert die Konten nach betrieblichen Geschäftsprozessen bzw. Funktionsbereichen. Die Buchhaltung ist nah am täglichen Geschäft.
      Denken in Abläufen (Ablauforientiert) : Einkauf → Produktion/Leistungserstellung → Verkauf → Verwaltung → Finanzen.
    • SKR 04 (Abschlussgliederung) - Gliedert die Konten nach dem Aufbau des Jahresabschlusses (Bilanz & GuV). Die Buchhaltung ist stark auf Bilanz/Controlling ausgerichtet.
      Denken in Bilanzpositionen (Aufbauorientiert): Anlagevermögen → Umlaufvermögen → Eigenkapital → Schulden → Erträge/Aufwendungen.
    • Woher weiß ich welcher? - Halte Rücksprache mit deinem Steuerberater, dieser kann eine Empfehlung aussprechen, bzw. geben es Buchhaltungssoftwares meist vor. 
  • Die Sachkontenlänge ist die Anzahl der Stellen, aus denen ein Sachkonto im Buchhaltungssystem besteht, also wie lang die Kontonummern in deinem Kontenrahmen sind.
    Unternehmen erhalten den Wert aus ihrem gewählten Kontenrahmen (z. B. SKR 03/04), ihrer Buchhaltungssoftware oder durch Vorgaben des Steuerberaters.