Payroll Plus - eAU Abfrage
In diesem Artikel erfährst du, wie und unter welchen Voraussetzungen Workspace Admins in Ordio eine eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) abfragen können.
Voraussetzungen:
- Nur Workspace Admin und Mitarbeiter mit dem Recht Abwesenheiten einzutragen können die eAU abfragen
- Abwesenheit (Krankheit) wird vom Admin eingetragen oder ein vom Mitarbeiter gestellter Antrag genehmigt
eAU abfragen:
-> Krankheit eintragen
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- Sobald die Abwesenheit eingetragen wurde, landet die Abfrage bei Ordios Payroll Team
☝🏼Hinweis: Sobald "Krankheit" ausgewählt wurde als Art der Abwesenheit, erscheint erst "eAU beantragen".
-> Gestellten Abwesenheitsantrag bearbeiten
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- Sobald die Abwesenheit genehmigt wurde, landet die Abfrage bei Ordios Payroll Team
Weitere Fragen:
-> Habe ich eine eAU-Abfrage gestellt?
Das siehst Du unter Verfügbarkeiten
oder beim jeweiligen Mitarbeiter unter Abwesenheit
-> Kann ich den Status meiner eAU-Abfrage sehen?
Bisher ist nur ersichtlich, ob eine Anfrage gestellt wurde. Ein Bearbeitungs-Status wird derzeit nicht angezeigt.
-> Wie lange dauert eine eAU-Abfrage?
Für gewöhnlich 1-5 Werktage, abhängig von der Bearbeitungszeit der Arztpraxis und Krankenkasse.
-> Erhalte ich eine Rückmeldung zur eAU-Abfrage?
Aktuell erhältst Du von unserem Ordio Payroll Team eine E-Mail, in der du informiert wirst, ob eine eAU für deinen MA zum angegebenen Zeitraum vorliegt.
-> Kann eine eAU-Abfrage rückgängig gemacht werden?
Eine einmal beantragte eAU-Abfrage kann aktuell noch nicht rückgängig gemacht werden. Das Löschen der Abwesenheit hat darauf ebenfalls keine Auswirkung. Es wird lediglich die Rückmeldung kommen, dass keine eAU vorliegt.
Sonderfälle:
-> Was passiert, wenn mein MA vertraglich geregelt keine Krankmeldung in den ersten 3 Tagen vorlegen muss?
Die eAU-Abfrage würde zu keinem Ergebnis führen. Daher sollte eine eAU-Abfrage nur gemacht werden, wenn ein Ergebnis zu erwarten ist. Es reicht also die Krankheitstage in Ordio zu genehmigen, ohne eAU-Abfrage.
-> Was passiert wenn mein MA sich die ersten 3 Tage krankmeldet (Karenzzeit), danach aber mit einer weiteren Krankmeldung verlängert weil dann eine ärztliche Bescheinigung vorliegt?
Für die ersten 3 Tage sollte in diesem Fall keine eAU abgefragt werden. Frage die eAU erst bei der Verlängerung der Krankheit ab.
-> Was passiert wenn der MA rückwirkend auch für Tage in der Karenzzeit krankgeschrieben wird?
Lösche die Krankmeldungen und lege sie neu an. Dabei kann für den Zeitraum, in dem eine ärztliche Krankmeldung erwartet wird, die eAU abgefragt werden.